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Elternvertretung und Elternbeirat
Aktuelle Elternverteter
Melanie Geiger
Herbert Wetzel
Auszug aus der Geschäftsordnung des Elternbeirates:
Aufgabe
Der Elternbeirat hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit der Musikschule, die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Er unterstützt die Kommunikation zwischen Musikschule und Eltern. Er arbeitet eng mit dem Förderverein zusammen.
Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Schüler/innen der Musikschule und ihrer Eltern.
Wahl der Elternvertreter
Jährlich zu Beginn des Schuljahres werden auf den Elternabenden jeder Klasse je ein Elternvertreter gewählt.
Die gewählten Elternvertreter bilden den Elternbeirat. Dieser Elternbeirat wählt bis spätestens Ende Januar eine/n Elternbeiratsvorsitzende/n und möglichst 5 Regionalvertreter/innen, für jede Gemeinde einen. Diese Personen bilden den Vorstand. Ein Regionalvertreter wird Stellvertreter des/der Vorsitzenden.
Der gewählte Elternbeirat behält seine Funktion bis zur Wahl eines neuen bei.
Durchführung der Sitzungen
Der Elternbeirat wird mindestens einmal jährlich vom Vorsitzenden einberufen. Die Einladung muss mindestens 14 Tage vor dem Termin erfolgen.
Der Elternbeirat muss innerhalb von 3 Wochen einberufen werden, wenn dies der Musikschulleiter oder die Hälfte der Elternbeiratsmitglieder unter Angabe eines zu behandelnden Themas beantragen.
Elternvollversammlungen und Klassenelternversammlungen werden bei Bedarf einberufen.
Information
Der Träger der Musikschule, die Musikschulleitung und der Elternbeirat informieren sich gegenseitig über alle Beschlüsse, die Inhalte, Organisation und Gebühren der musikalischen Ausbildung betreffen. Förderverein und Elternbeirat informieren sich gegenseitig über ihre Arbeit.
Der Elternbeirat ist zu hören
• vor der Festsetzung und Veränderung von Elternbeiträgen
• vor der Veränderung der Grundsätze zur Aufnahme von Schülern
• vor der Einführung neuer Unterrichtsprogramme
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