# Spenden mit Quittung

Stand: 2026-10-18 · Seite: https://musikschuleuntererneckar.de/foerderverein/spendenquittung/

Trag Betrag und Anschrift ein und überweise danach. Sobald das Geld auf dem Konto ist, schickt dir der Vorstand des Fördervereins die unterschriebene Zuwendungsbestätigung, die Spendenquittung fürs Finanzamt.

## So sieht deine Zuwendungsbestätigung aus

Der Text folgt dem amtlichen Muster. Der Förderverein ergänzt das Datum seines Freistellungsbescheids, den Tag des Eingangs, Ort, Datum und Unterschrift.

Ganze Bestätigung ansehen

Aussteller: Freunde und Förderer der Musikschule Unterer Neckar e.V., Kirchgasse 14, 74177 Bad Friedrichshall

Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen

Name und Anschrift des Zuwendenden: …

Betrag der Zuwendung in Ziffern: …

Betrag der Zuwendung in Buchstaben: …

Tag der Zuwendung: …

Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen: Nein

Wir sind wegen Förderung der Erziehung und Bildung nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Heilbronn StNr. 65209/33241 vom (ergänzt der Verein) für den letzten Veranlagungszeitraum 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Erziehung und Bildung verwendet wird.

Ort/Datum/Unterschrift Zuwendungsempfänger: (ergänzt der Verein)\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_

Hinweis: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO länger als 3 Jahre seit Ausstellung des Bescheides zurückliegt (§ 63 Abs. 5 AO).
