# Abmelden und kündigen an der Musikschule Unterer Neckar

Stand: 2026-10-14 · Seite: https://musikschuleuntererneckar.de/service/abmelden/

Kündigung heißt bei uns Abmeldung.

Wer heute (2026-10-14) regulär abmeldet, beendet den Unterricht zum 2027-02-28. Die Abmeldung muss bis 2027-01-17 schriftlich vorliegen.

## Regeln

- Regulär (Ziffer 8.5): Abmelden kannst du zum Ende eines Semesters, also zum 28. Februar (im Schaltjahr 29.) oder zum 31. August. Die Abmeldung muss sechs Wochen vorher schriftlich bei uns sein: bis 17. Januar oder bis 20. Juli.
- In der Probezeit (Ziffer 8.6): Die ersten drei Monate nach Unterrichtsbeginn sind Probezeit. In dieser Zeit kannst du mit zwei Wochen Frist zum Monatsende abmelden.
- Vor dem Start (Ziffer 8.3): Bis zur Einteilung kannst du deine Anmeldung jederzeit zurückziehen. Für Online-Anmeldungen gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
- Ausnahmen (Ziffer 8.5): In begründeten Fällen, etwa bei einem Umzug oder mit ärztlichem Attest, geht es auch außerhalb dieser Fristen. Schreib uns den Grund dazu.
- Länger krank (Ziffer 7.3): Fällst du wegen einer längeren Krankheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund aus, kannst du für diese Zeit eine Erstattung beantragen.

## So geht es

- Online kündigen, jederzeit erreichbar: https://musikschuleuntererneckar.de/service/abmelden/kuendigen/ (Name und Geburtsdatum der Schülerin oder des Schülers, Fach, E-Mail für die Bestätigung).
- Per Post: Musikschule Unterer Neckar, Kirchgasse 14, 74177 Bad Friedrichshall
- Die Abmeldung wird wirksam, sobald wir sie dir schriftlich bestätigen.

Grundlage sind die Ziffern 7.3 und 8.3 bis 8.6 der Schulordnung 2025 (https://musikschuleuntererneckar.de/dokumente/schul-und-entgeltordnung-2025.pdf). Maßgeblich ist ihr Text.
