Richtlinien
Richtlinien für ein Stipendium der Begabtenförderung
Antrag
1. Antrag des Schülers (formlos mit Begründung/ ggfs. musikalischer Vita mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) an die Schulleitung
2. Gutachten/ Empfehlung des/der Instrumentallehrers/In
3. Genaue Programmmeldung (Komponist mit Lebensdaten, Werktitel, Satzbezeichnung, genaue Spieldauer), siehe Punkt 2.3 und 2.4 (Aufnahmeprüfungs- Richtlinien)
→ Anträge an (Email/ Scan): traub@musikschuleuntererneckar.de
2. Gutachten/ Empfehlung des/der Instrumentallehrers/In
3. Genaue Programmmeldung (Komponist mit Lebensdaten, Werktitel, Satzbezeichnung, genaue Spieldauer), siehe Punkt 2.3 und 2.4 (Aufnahmeprüfungs- Richtlinien)
→ Anträge an (Email/ Scan): traub@musikschuleuntererneckar.de
Alter
Mindestalter 12 Jahre (Altersstufe I= Pre- College) und 16 (Altersstufe II= Musikstudium)
Kriterien
- überdurchschnittliche Begabung
- Theorie- Vorkenntnisse (Stufe I =Silberkurs/ Stufe II = Goldkurs)
- überdurchschnittliches Engagement für die Musikschule
- Theorie- Vorkenntnisse (Stufe I =Silberkurs/ Stufe II = Goldkurs)
- überdurchschnittliches Engagement für die Musikschule
Bewerbungsverfahren
Probespiel/ Eignungstest:
- nächster Termin: Mai/ Juni 2019
- Bewerbungsfrist: 30.04.2019 (s.o., Antrag)
- nächster Termin: Mai/ Juni 2019
- Bewerbungsfrist: 30.04.2019 (s.o., Antrag)
Förderungsdauer
1 Schuljahr
Verlängerung auf Antrag optional möglich (ein erneuter Eignungstest der die im Förderjahr erzielten Fortschritte begutachtet, ist erforderlich)
Verlängerung auf Antrag optional möglich (ein erneuter Eignungstest der die im Förderjahr erzielten Fortschritte begutachtet, ist erforderlich)
Art der Förderung
- zusätzlicher kostenloser Unterricht im instrumentalen oder vokalen Nebenfach. Für Pianisten: siehe Förderinhalte Pkt. 1.4
- Kostenloser Theorie- und Gehörbildungsunterricht
- Kostenloser Theorie- und Gehörbildungsunterricht
Leistungsdokumentation
- In zwei (Halbjahres-) Konzerten präsentieren sich die Stipendiaten öffentlich auf ihrem Haupt- und Nebenfach
- Der zuständige Fachlehrer/In fasst am Ende des Förderjahres in einem Abschlussgutachten die erzielten Leistungsfortschritte inhaltlich zusammen
- Der zuständige Fachlehrer/In fasst am Ende des Förderjahres in einem Abschlussgutachten die erzielten Leistungsfortschritte inhaltlich zusammen
Infos/ Auskünfte
Für weitere Auskünfte steht der für die Begabtenförderung zuständige Stellvertretende Musikschulleiter Hans-Wilhelm Traub gerne zur Verfügung
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